Viktoriastraße: Zepter des Handelns gehört der Stadt
Resolution der IHK-Vollversammlung

Resolution der IHK-Vollversammlung
Resolution der IHK-Vollversammlung
Die Debatte über die Entwicklung eines Einzelhandels- und Dienstleistungsquartiers an der Viktoriastraße bestimmt seit Monaten die politische Debatte in Bochum mit. Die Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet hat sich – im Schul-terschluss mit dem Einzelhandelsverband – in zahlreichen Ge-sprächsrunden mit den Fraktionen des Bochumer Rates und der Stadtverwaltung eindeutig positioniert: für einen fairen, transparenten Wettbewerb, an dessen Ende der beste städte-bauliche Entwurf den Zuschlag für die Entwicklung des „Justiz-areals“, des „Telekomblocks“ und des Husemannplatzes erhal-ten sollte. Die Kernbotschaft lautet: Die Entwicklung entlang der Viktoriastraße muss der Weiterentwicklung der gesamten Bo-chumer City dienen – und darf auf keinen Fall den Charakter einer introvertierten Insellösung erhalten.
Die Vollversammlung der IHK Mittleres Ruhrgebiet hat am Don-nerstag einstimmig die anhängende Resolution beschlossen, in der an die Stadt Bochum appelliert wird, das „Justizareal“ in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregie-rung Arnsberg vom Land zu erwerben, um sich im weiteren Prozess – dem angestrebten Bieterverfahren – das Heft des Handelns nicht aus den Händen nehmen zu lassen.
Die Planung und Errichtung eines Einzelhandels- und Dienst-leistungsquartiers an der Viktoriastraße markiert den wichtigs-ten Baustein der Bochumer City-Entwicklung der nächsten Jahrzehnte. In Verantwortung für die Interessen des Einzelhan-dels in der gesamten Bochumer Innenstadt ist es daher unver-zichtbar, dass zu jedem Zeitpunkt des weiteren Verfahrens die Planungs- und Entscheidungshoheit in den Händen der Stadt Bochum liegt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht jedoch die Gefahr, dass nicht die politischen Entscheidungsträger der Stadt, sondern die Verantwortlichen des Bau- und Liegen-schaftsbetriebs (BLB) NRW – als Eigentümer des sogenannten Justiz-Areals – über die Zukunft der Bochumer City entschei-den. Und dies allein aus finanziellen Erwägungen.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittle-res Ruhrgebiet hält es deshalb für dringend geboten, dass die Stadt Bochum – im Einvernehmen mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg – das Justiz-Areal vom BLB er-wirbt, um das Zepter des Handelns in Händen zu halten. Die Entscheidung am Ende des von der Stadt geplanten Bieterver-fahrens für einen Investor darf aus Sicht der IHK Mittleres Ruhrgebiet nur nach stadtentwicklungspolitischen Gesichts-punkten gefällt werden. Nicht jener Investor darf den Zuschlag für die Entwicklung des Einzelhandels- und Dienstleistungs-quartiers Viktoriastraße erhalten, der den höchsten Preis für ein Grundstück bietet – sondern nur jener Investor, dessen Entwurf die Zukunftsfähigkeit der gesamten Bochumer City befördert.